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Kinderschutz ist Pflicht!

Kinderschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern Pflichtaufgabe für die Gesellschaft. Die LINKE will verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder. Deshalb hat sie auch entsprechende Änderungsanträge in den Landtag eingebracht. Dass nun, ein Jahr nach in Kraft treten des Kinderschutzgesetzes, immernoch nicht unternommen wurde, zeigt, wie sehr die Landesregierung den Kinderschutz fördert, nämlich gar nicht.

Zudem geht es im Bereich Kinderschutz um die Aufrechterhaltung der Kinderschutzdienste in Thüringen. Hierzu gibt es am 7.12.2009 ein Gespräch mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutz Thüringen.


Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Kabinettvorlage_BKiSchG_14.3.2011.pdf

Stellungnahme_AGJ_zum_Bundeskinderschutzgesetz.pdf

Stellungnahme_BJR.pdf

Stellungnahme_EAF_zum_Bundeskinderschutzgesetz.pdf

Stellungnahme_Deutscher_Hebammenverband_zum_Bundeskinderschutzgesetz.pdf

Wissenswertes zum Kinderschutz

Thueringer_Gesetz_zur_Weiterentwicklung_des_Kinderschutzes.doc

Hier finden Sie einige wichtige Dokumente aus dem Bereich Kinderschutz, unter anderem den 19-Punkte-Maßnahmeplan zum Kinderschutz.

Kleine_Anfrage_65_Thueringer_Vorsorgezentrum.pdf

Kleine_Anfrage_78_Frueherkennungsuntersuchung.pdf

19.Punkte-Plan_der_LR.pdf

Auslegungshinweise_OErtl_Jugendfoerd_fruehen_Hilfen_sowie_der..pdf

ThuerKJHAG.pdf