
Am 9.2.2010 traten die Karlsruher Richter zusammen um das Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach Hartz IV zu verkünden. Es ist amtlich: HARTZ IV IST ARMUT PER GESETZ. Das sahen auch die Richter am BVerfG so, denn diese kritisierten nicht nur, dass die Regelsätze "ins Blaue" hinein festgelegt worden waren. Vor allem kritisierten sie die Höhe der Regelsätze. Nicht umsonst haben die Richter einen Aufstockungsanspruch formuliert, der ab sofort von den Betroffenen geltend gemacht werden kann.
DIE LINKE fordert nicht nur eine sofortige Anhebung der Regelsätze, sondern verlangt im Bereich der Kinder und Jugendlichen: Die Einführung einer KINDERGRUNDSICHERUNG.
Dazu haben wir einen entsprechenden Antrag an den Landtag gestellt, der in seiner nächsten Sitzung, am 24.-26.Februar auch verhandelt wird.
Urteil_des_BVG_vom_9.2.2010_bezueglich_Regelsaetze_Hartz_IV.pdf |