Als Kinderpolitischer Sprecher befasse ich mich hauptsächlich mit dem Thema Kinderarmut:
Kinderarmut ist eines der größten Probleme in Thüringen. Sie ist Ergebnis der verfehlten Politik im Land Thüringen und Ausdruck krasser Ungleichheit, die sich immer weiter in der Gesellschaft verfestigt. Über 60.000 Kinder und Jugendliche leben hierzulande in Armutsverhältnissen. Und ihre Zahl steigt. Unmittelbarer Auslöser dieser Entwicklung ist Hartz IV und die damit verbundene Absenkung der Leistungen auf das Niveau der Sozialhilfe. Zudem ist die Anrechnung des Kindergeldes auf das sog. Sozialgeld(Hartz IV für Kinder) mehr als umstritten.
Ursache ist die anhaltende Umverteilung von Reichtum von unten nach oben und der Abbau der sozialen Sicherungssysteme. Vom Fördern und Fordern, wie es in der Agenda 2010 der damaligen Rot/Grünen Bundesregierung hieß ist mit Hartz IV nur noch das Fordern übrig geblieben. Dies geht ausschließlich zu Lasten von Kindern und Jugendlichen, sowie von LeistungsempfängerInnen.
Kinderarmut ist also kein politisches Phänomen, sondern hausgemachtes Ergebnis neoliberaler Politik. Benachteiligungen und schlechte Startmöglichkeiten werden statt ausgeglichen zu werden, durch ein sozial selektives Bildungssystem verschärft. Strukturelle Benachteiligung verhindert Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen und schließt sie so systematisch aus der Gesellschaft aus. Diejenigen aber, der soziales Umfeld stimmt, die bessere Möglichkeiten zur Verfügungen haben, die über mehr Geld verfügen können, brauchen sich um ihre Zukunft nicht zu sorgen. Die Marx´sche These von der Reproduktion des Kapitals tritt mit den zunehmenden sozialen Spannungen immer deutlicher zu Tage.
Deshalb fordert die Linke nicht Chancengerechtigkeit, sondern gleiche Rechte für alle. Wir brauchen keinen Wettbewerb um die wenigen Chancen, sondern verbindliche Rechte, die jedem Kind zustehen. Aus diesem Grunde unterstütze ich als Linker auch den Deutschen Kinderschutzbund in seiner Forderung die UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufzunehmen.
Alle oder Keiner – Kinder haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung
Weitere Infos dazu:
Antrag Initiative gegen Kinderarmut Drs.3429 10-10-2007
Antrag Kinderarmut in Thüringen bekämpfen - erste Schritte wagen Drs.3990 9-4-2008
Yvonne Ploetz
„Die Wirklichkeit in Deutschland sieht anders aus. Jeder fünfte Jugendliche ist von Armut bedroht. Jugendliche leiden besonders stark unter den Auswirkungen des neoliberalen Deregulierungs- und Flexibilisierungswahns der letzten 20 Jahre. Laut Statistischem Bundesamt sind 36,8 Prozent der Jugendlichen atypisch beschäftigt. Perspektivlosigkeit, Chancenlosigkeit, soziale Exklusion, das Leben am Rand der Gesellschaft, sind oftmals die traurigen Folgen dieser Situation.
So sehr Krawalle, wie wir sie etwa in England erlebt haben, zu verurteilen sind, so gefährlich leichtfertig wäre es auch in Deutschland, das angestaute Frustrationspotential von Jugendlichen über die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft abzutun. Diese Erkenntnis wäre der erste notwendige Schritt in eine eigenständige, zielgerichtete, sozial inkludierende Jugendpolitik, die die Probleme junger Menschen ernst nimmt. Es darf nicht sein, dass sich die Regierung einer solchen Einsicht verweigert.“
Kritik und Unklarheiten
Das vom Bundeskabinett beschlossene Bundeskinderschutzgesetz ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, jedoch mit großen Mängeln behaftet. So sind viele Fragen bislang noch ungeklärt. Was genau ist eine Kinderschutzfachkraft? Wer soll den neuen Rechtsanspruch auf umfassende Beratung denn verwirklichen?
Ein Blick in den Gesetzentwurf wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Fakt ist, höhere Anforderungen an die Jugendämter müssen auch mit mehr Personal einhergehen. Wer Kinderschutz will, muss auch Geld für die Fachkräfte in die hand nehmen.
Den Gesetzentwurf, sowie Stellungnahmen der AGJ, des Bundesjugendringes, sowie weiterer Institutionen finden sie unter Inhalte> Kinderschutz.
Bildungspaket schnell im Sinne der Betroffenen umsetzen.
Mit dem Hartz-IV-Kompromiss wurden die §§28 und 29 im SGB II neu eingeführt. Kinder, die im Bezug von SGB II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzenden Leistungen nach §34SGB XII erhalten die Leistungen des Bildungspakets.
1.) Förderung bei mehrtägigen Klassenfahrten
2.) Förderung der Nachhilfe
3.) Unterstützung bei der Schülerbeförderung
4.) Unterstützung des gemeinsamen Mittagessens
5.) Schulstarterpaket
6.) Teilhabepaket, 10€ für Vereinsmitgliedschaften
Hier können Sie den Gesetzentwurf der LINKEN anschauen: