„Es war höchste Zeit, dass Regelungen zu so strittigen Fragen, wie der Entbindung von Schweigepflichten für Ärzte und Psychologen und der Datenweitergabe von Jugendämtern, getroffen wurden. Leider vergisst die Familienministerin dabei die Finanzknappheit der für die Umsetzung zuständigen Kommunen und deren Jugendämter. Mit welchem Personal die gestiegenen Anforderungen bewältigt werden müssen, ist oft unklar. Schon jetzt arbeiten die meisten Jugendämter am Rande der Belastbarkeit. Anforderungen zu verstärkter Vernetzung sind nötig und wichtig, brauchen aber viel Zeit. Zeit, die dann bei der so genannten Fallarbeit fehlt“, so der Abgeordnete.
Auch der Einsatz der Familienhebammen sei ein wichtiger Aspekt, der aber noch genauerer Klärung bedarf. „Der Projektcharakter des Einsatzes von Familienhebammen stellt wieder die Einstellung des Programms in Aussicht, sobald die Projektphase vorüber ist. Stattdessen braucht es einer gesetzlichen Regelung, wie die Familienhebammen finanziert werden“, fordert der Linksfraktionär. Eine Finanzierung aus den Mitteln der Krankenkassen wäre denkbar.
Leider habe es von der Familienministerin keine Äußerungen hinsichtlich der Förderung von Kinderschutzdiensten sowie von Familien- und Erziehungsberatungsstellen gegeben. „Diese sollten im Rahmen des Kinderschutzgesetzes bedacht werden. Die Kinderschutzdienste brauchen verlässliche Finanzen, damit Wartezeiten von betroffenen Kindern verhindert werden. Das Gleiche gilt auch für die Familienberatung“, so Bärwolff abschließend.